Bei Grundschulkindern, die spezielle Anstöße oder Hilfen bei folgenden Auffälligkeiten benötigen:
Teilleistungsschwäche- oder Störung 
Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) 
Rechenschwäche (Dyskalkulie) 
Verweigerungshaltung bei Lernschwierigkeiten 
Konzentrationsschwäche 
Kostenübernahme:
Bei entsprechendem Gutachten werden die Kosten von den Jugendämtern übernommen.